
Kurzmeldung | 30. Aug. 2018
Nicht nur »Verbraucher«, auch Kleinunternehmer geraten immer häufiger in Zahlungsschwierigkeiten. Die Dauer des sogenannten »Restschuldbefreiungsverfahrens« aus dem Jahr 1999 ließ Betroffenen aber kaum Chancen zu einem finanziellen Neustart und war auch für Gläubiger unbefriedigend. 2014 wurde daher das Insolvenzrecht mit dem Ziel reformiert, Härten bei Schuldnern (und Gläubigern) soweit wie möglich abzufedern. Nach einer fast vierjährigen Evaluierungsphase besteht jedoch offenkundig weiterer Reformbedarf: In einer heute vom Informationsdienst des Deutschen Bundestages verbreiteten Mitteilung kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass die Zielmarke von knapp 15 % der Anteil der Schuldner, die nach der Reform des Gesetzes eine vorzeitige Restschuldbefreiung erlangen sollten, weit verfehlt wurde. Angesichts dessen bestünde weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf, heißt es in der Mitteilung. Gründe dafür, warum »das geschaffene Anreizsystem nicht die erhoffte Effektivität« erzielen konnte und nur bei knapp 2 % der Betroffenen zum gewünschten Erfolg geführt habe, gehen aus der Meldung nicht hervor.
ME für magazin-restkultur.de | © Magazin für Restkultur 2018Hinweis: Auf Magazin für Restkultur kümmern wir uns um den Rest – in allen seinen vermeintlich positiven als auch negativen Ausprägungen. Wir greifen daher Themen auf, die sich im weitesten oder näheren Sinne mit »Resten« befassen. Der folgende Beitrag greift eine Meldung des Bundestags auf, in der es um die sogennante »Restschuldbefreiung« geht. Wir besprechen/kommentieren diese kurz. Dieser Beitrag versteht sich in keiner Weise als Ratgeber-/Informationstext. Betroffene, die auf der Suche nach tiefergehenden Informationen rund um Schulden/Schuldenberatung sind, empfehlen wir den Besuch entsprechender Seiten der Schuldnerberatungen/Finanz-Fachmagazinen.