»Medizinisch und ökonomisch unsinnig«: Vernichtung von Medikamenten in Hospizen

©Foto: Christian Schnettelker
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»Die Wegwerf-Vorschrift sichert allenfalls die Absatzmengen der pharmazeutischen Produkte, sie schützt aber nicht die Patienten.« – Dr. Frank Joh. Hensel – ©Foto: Caritas
Als »medizinisch und ökonomisch unsinnig« bezeichnete Diözesan-Caritasdirektor Dr. Frank Joh. Hensel im August dieses Jahres die Vernichtung von Medikamenten verstorbener Patienten in Hospizen. Bislang sind Hospizmitarbeiter dazu verpflichtet, auch ungeöffnete und nicht abgelaufene Medikamente der Hospizbewohner nach deren Tod zu entsorgen. Allein im Erzbistum Köln, so Hensel, würden daher im Jahresdurchschnitt Arzneien im Wert von über 150.000 Euro vernichtet – in ganz Nordrhein-Westfalen dürfe sich der Wert der Medikamente sogar auf über 850.000 Euro jährlich belaufen. Damit diese Verschwendung aufhöre, »sei es dringend erforderlich, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Ärzte unverbrauchte und ungeöffnete Medikamente weiter verordnen dürfen.«
Einen Schritt in die vom Caritasdirektor geforderte Richtung gehen Bündnis 90/Die Grünen: In einer Kleinen Anfrage vom 30. September haben sich Abgeordnete der Bundestagsfraktion nun an die Bundesregierung gewandt, um Auskünfte dazu zu erhalten, welchen Handlungsbedarf sie in dieser Frage sieht. Unter anderem wollen die Parlamentarier Informationen dazu, welche Regelungen der Weiterverordnung von nicht verbrauchten Medikamenten entgegenstehen. Eine Antwort der Bundesregierung lag bei Veröffentlichung dieses Textes noch nicht vor.
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