Elektroschrott-Rücknahme: »Ein Geschenk an die Elektronikbranche?«

Zur seit heute geltenden Elektroschrott-Rücknahme-Verpflichtung durch den Handel

Seit dem 24. Oktober 2015 ist das »Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten« (kurz »ElektroG«) in Kraft. Damit folgt die Bundesregierung einer Europäischen Richtlinie (2012/19/EU), mit der unter anderem eine Erhöhung der Quote erfasster Elektroaltgeräte von bislang 40 auf dann 65 Prozent bis zum Jahr 2019 erreicht werden soll. Darüber hinaus – so das zuständige Bundesministerium (bmub) – könnten so »seltene Metalle zurückgewonnen und die Umwelt vor dem Eintrag von Schadstoffen geschützt sowie die  illegale Ausfuhr von Elektro-Altgeräten ins Ausland unterbunden werden«. Bestimmte Händler sind somit seit heute verpflichtet, ausgediente Elektrogeräte kostenlos wieder zurückzunehmen. Aber …
  • Von dem neuen Gesetz sind nur Händler betroffen, deren Lager- und Verkaufsräume eine Fläche von 400 Quadratmeter überschreiten. Für Kunden dürfte es so nicht einfach zu beurteilen sein, welche Händler (Online-Handel eingeschlossen) für die Abgabe von Geräten in Frage kommen.
  • Bei einer Altgerätegröße von über 25 cm Kantenlänge können Händler die Annahme verweigern.
  • Zur Annahme von größeren Geräten sind Händler nur dann verpflichtet, wenn auch beispielsweise ein neuer Kühlschrank, Fernseher oder eine Waschmaschine gekauft wird.
  • Discounter (die ja auch häufig Elektroartikel anbieten) sind gänzlich von der Regelung ausgenommen.

Fraglich ist daher, ob das neue Gesetz die gesteckten Ziele auch erreichen wird. Kritik daran gibt es außerdem von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Thomas Fischer, DUH-Leiter für den Bereich Kreislaufwirtschaft, hält fest: „Abfälle zu vermeiden ist das wichtigste Ziel. Doch auch dafür gibt das neue Gesetz keinen Anreiz. Ein ökologisches Produktdesign, wie etwa der einfache Austausch von Akkus durch den Verbraucher, ist genauso wenig vorgeschrieben, wie der Zugang von geprüften Reparaturbetrieben zu den Sammelstellen. Das Gesetz ist ein Geschenk an die Elektronikbranche, die keine Wiederverwendung, sondern allenfalls Recycling will.“

Unser Tipp: Vielleicht lässt sich das vermeintlich defekte Gerät ja bei einem Handwerker oder Repair Café in der Nähe wieder zum Laufen bringen. Und: Neukauf ist (wenn überhaupt) je nach Gerätetyp nicht in jedem Fall nötig – unter Umständen besitzt in der Nachbarschaft jemand das gewünschte Utensil oder es ist bei einem der vielen Tausch,- Secondhand- oder Geschenkportale zu finden.

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©Foto: mgzn rstkltr

ME für magazin-restkultur.de | © Magazin für Restkultur 2015

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